Fragen und Antworten

Allgemein/Bedarf Rhein-Main-Link

Was ist der Rhein-Main-Link?

Der Rhein-Main-Link ist ein Energiekorridor, der künftig per Gleichstrom Offshore-Windenergie aus Niedersachsen nach Hessen transportiert. Das Vorhaben soll als Erdkabeltrasse ausgeführt werden und hat voraussichtlich eine Länge von mehr als 600 Kilometern.

Seit Juli 2022 ist der vordringliche Bedarf für die Verbindung DC34 gesetzlich festgelegt (BBPlG, Nr. 82). Sie ist Teil des Rhein-Main-Links. Der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (erstellt von den vier Übertragungsnetzbetreibern Amprion, TenneT, 50Hertz und TransnetBW) aus dem Juni 2023 sieht drei weitere Gleichstromverbindungen nach Südhessen vor: Das Vorhaben DC35 (Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Hofheim-Marxheim) und die neuen Offshore-Netzanbindungssysteme mit den hessischen Netzverknüpfungspunkten bei Kriftel (Vorhaben NOR-x-8) und im Suchraum Ried (Vorhaben NOR-x-4). Diese Vorhaben wurden mit dem NEP 2023 für die Zieljahre 2037/2045 durch die Bundesnetzagentur formell bestätigt.

Da zwischen allen vier Vorhaben eine räumliche und zeitliche Nähe besteht, plant Amprion sie möglichst in einem „Energiekorridor“ gemeinsam umzusetzen.

Warum ist der Rhein-Main-Link notwendig?

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden und den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ausbauen. Damit dieses Ziel erreicht wird, braucht es nicht nur neue Offshore-Windparks, die grünen Strom produzieren, sondern auch neue Leitungen, die diesen in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportieren. Für die verlustarme Übertragung größerer Strommengen von Nord nach Süd fehlen aber bislang noch weitestgehend die Kapazitäten. Bereits heute sind die Höchstspannungsverbindungen zwischen den nördlichen und südlichen Bundesländern überlastet und der Energiebedarf steigt. Der Rhein-Main-Link wird das bereits jetzt schon stark beanspruchte Übertragungsnetz als eine Art Bypass zum bestehenden Netz entlasten, indem er große Mengen an Energie direkt in den Wirtschaftsstandort Hessen transportiert.

Was sind die Vorteile der Bündelung?

Das Ziel der Bündelung in einem Energiekorridor ist es, die Genehmigungsverfahren zu straffen und den Planungsraum über rund 600 Kilometer möglichst nur einmal baulich in Anspruch zu nehmen. Die Bündelung der Leitungen minimiert die Inanspruchnahme von Flächen und Eingriffen in die Umwelt. Das schont insbesondere den teilweise sehr dicht besiedelten Raum, den es zu queren gilt. Zudem spart dieses Vorgehen Zeit und Aufwand in der Genehmigungs- und Bauphase.

Welchen Zeitplan hat der Rhein-Main-Link?

Im Juni 2023 hat Amprion einen Antrag auf Präferenzraumermittlung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestellt. Die von der Bundesnetzagentur ermittelten Präferenzräume wurden im November 2023 veröffentlicht und zur Konsultation gegeben. Bis Mitte 2024 sollen sie schließlich festgelegt werden.

Der Präferenzraum ist Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird von der Vorhabenträgerin Amprion auf Basis eines Alternativenvergleichs ein potenzieller Trassenverlauf als Vorzug vorgeschlagen. Den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss stellt Amprion voraussichtlich im Juni 2024. Schlussendlich entscheidet die zuständige Genehmigungsbehörde BNetzA nach Abschluss des formellen Verfahrens über den vorzugswürdigen Trassenverlauf.

Die Inbetriebnahme des ersten Vorhabens (DC34) des Rhein-Main-Links ist nach vier- bis fünfjähriger Bauzeit im Jahr 2033 geplant.

Wie teuer ist die Leitung und wer finanziert das Vorhaben?

Die Investition in das Vorhaben übernimmt zunächst Amprion. Die Kosten werden später über die Netzentgelte an die Stromverbraucher weitergegeben.

Für die Umsetzung des bereits bestätigten Vorhabens DC34 plant Amprion aktuell mit 5,1 Milliarden Euro Gesamtkosten für Planung und Bau des Projektes. Sollten die anderen genannten Vorhaben ebenfalls bestätigt werden, erhöhen sich die Kosten um einige Milliarden Euro. Durch die Bündelung können aber Synergien genutzt werden, sodass die Gesamtkosten nicht das Vierfache eines Vorhabens betragen.

Warum wird der Rhein-Main-Link nicht mit weiteren bestehenden Trassen gebündelt?

Der Rhein-Main-Link ist als Energiekorridor mit vier Vorhaben und einer Gesamtleistung von 8 Gigawatt geplant und hat somit schon eine beachtliche Breite. Aufgrund der Größe des Projektes bietet es sich nicht an, noch mit weiteren Erdkabeltrassen zu bündeln. In einigen Fällen ist eine punktuelle Bündelung mit weiteren Erdkabeltrassen jedoch aus planerischen Anforderungen erforderlich. In Niedersachsen ist bspw. zwischen Oldenburg und Delmenhorst eine Bündelung bzw. Kreuzung mit dem Projekt Korridor B erforderlich.

Wie wird die Öffentlichkeit vor dem Antrag auf Planfeststellung einbezogen?

Amprion wird von Anfang an auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit setzen. Nach Veröffentlichung des Präferenzraumes durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Amprion die BNetzA eingeladen auf Informationsveranstaltungen zum Projekt den ermittelten Verlauf des Präferenzraumes vorzustellen.

Im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens wird es weitere Beteiligungsmöglichkeiten geben. Hinweise und Änderungsvorschläge zur vorläufigen Planung können Amprion mit an die Hand gegeben werden. Dies gilt sowohl für Träger öffentlicher Belange (TÖBs), als auch für Interessierte/Betroffene aus dem privaten Bereich.

Neben den formellen Beteiligungsschritten setzen wir kontinuierlich auf Dialog mit allen Interessensgruppen bei TÖBs und Bürger*innen. Zu unseren Veranstaltungen informieren wir beispielsweise auf unserer Webseite und in der lokalen Presse. Eine transparente Kommunikation ist uns wichtig.

Gesetzliche Grundlagen

Welches Gesetz gibt den Netzausbau bzw. konkret den Rhein-Main-Link vor?

Das Vorhaben DC34 als Teil des Rhein-Main-Links ist als Vorhaben mit der Nummer 82 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert. Darin sind alle Projekte aufgeführt, für die der Deutsche Bundestag die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt hat. Zur Umsetzung dieser Projekte sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Der Bundesbedarfsplan basiert auf dem Netzentwicklungsplan, der von den Netzbetreibern entwickelt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt wird. Gesetzlich festgeschrieben sind nur die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Leitungen (Netzverknüpfungspunkte) und bei Bedarf auch Fixpunkte, nicht aber die konkrete Streckenführung.

Die anderen drei Verbindungen, die ebenfalls Teil des Rhein-Main-Links sein sollen, sind bisher nur im Netzentwicklungsplan beschrieben und wurden Anfang 2024 mit dem NEP 2023 für die Zieljahre 2037/2045 durch die Bundesnetzagentur formell bestätigt und voraussichtlich 2024 in das Bundesbedarfsplangesetz überführt.

Wird der Rhein-Main-Link ausschließlich als Erdkabel geplant oder teilweise auch als Freileitung umgesetzt?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die großen Gleichstromverbindungen vorrangig als Erdkabeltrasse zu realisieren sind. Die Möglichkeit für Freileitungsabschnitte besteht nur in bestimmten engen Ausnahmefällen. Das können umweltfachliche Gründe sein, wenn bspw. das Erdkabel gegen gebiets- oder artenschutzrechtliche Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstieße und dies durch einen Freileitungsbau zu verhindern wäre. Hinsichtlich der Wechselstromanbindung von dem Konverter zum Netzverknüpfungspunkt gilt wiederrum ein Freileitungsvorrang.

Technische Aspekte

Warum ist der Rhein-Main-Link in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) geplant?

Gleichstromverbindungen eignen sich ideal, um große Energiemengen verlustarm und zielgerichtet über weite Entfernungen zu transportieren. Sie verbinden Offshorewindparks mit den Ballungszentren, welche einen hohen Energiebedarf bzw. -verbrauch haben. Sie funktionieren somit wie ein Bypass zum bestehenden Übertragungsnetz, um dortige Engpässe zu vermeiden. Ein weiterer Vorteil: Gleichstromverbindungen sind auch über weite Entfernungen als Erdkabel realisierbar und im späteren Betrieb nahezu unsichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen Gleichstrom und Wechselstrom?

Bei Gleichstrom (DC) fließt der Strom immer in dieselbe Richtung: vom Minuspol zum Pluspol. Darin unterscheidet er sich vom Wechselstrom (AC), der seine Stromrichtung in gleichmäßigen Zeitabständen mit einer Frequenz von 50 Hertz wechselt. Der Wechselstrom hat sich in Europa für die Stromversorgung durchgesetzt, da zwischen unterschiedlichen Spannungsebenen transformiert werden kann. Das passiert in Umspannanlagen, in denen die Leitungen aus unterschiedlichen Spannungsebenen zusammenlaufen. Gleichstrom eignet sich dagegen aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften besser für den Transport großer Energiemengen über weite Entfernungen, da die Verluste dabei deutlich geringer sind als in der Wechselstromtechnik. Zudem kann in der Gleichstromtechnik auch auf der Höchstspannungsebene die Erdverkabelung zum Einsatz kommen, ohne dass dabei zusätzliche Energie verloren geht. Auch das ist ein Unterschied zur Wechselstromtechnik, bei der die Erdverkabelung nur über kurze Strecken sinnvoll eingesetzt werden kann.

Erdkabel

Welche Erfahrungen hat Amprion in Bezug auf Erdkabeltrassen bereits gesammelt?

Mit dem ALEGrO-Projekt, einer HGÜ-Verbindung zwischen Oberzier und Lixhe (Belgien), betreibt Amprion bereits erfolgreich eine Gleichstromverbindung. Bei dem Projekt handelt es sich um eine 90 Kilometer lange Erdkabeltrasse, die im November 2020 in Betrieb genommen wurde. Um potenzielle Auswirkungen durch den Baueingriff und Betrieb der Kabeltrasse zu beobachten, haben landwirtschaftliche Feldversuche stattgefunden. Darüber hinaus ist ein dauerhaftes Temperatur-Monitoring mit verbaut worden.

Wie lang ist die Betriebsdauer eines Erdkabels? Muss Amprion das Erdkabel innerhalb der Betriebslaufzeit erneut freilegen?

Wir rechnen aktuell mit einer Betriebsdauer der Erdkabel von mindestens 40 Jahren. Durch den Einsatz einer Kabelschutzrohranlage können wir defekte Kabel aus den Schutzrohren herausziehen und durch den Einzug von neuen Kabeln ersetzen. Für einen Austausch der Kabel müssen dadurch nur punktuelle Bereiche der Kabelanlagen (Muffenverbindungen) temporär freigelegt werden. Somit kann die Erdkabeltrasse über die Betriebsdauer einzelner Kabel hinaus genutzt werden.

Welche Leistung wird mit dem Kabel übertragen und wie hoch ist die Spannung?

Es können pro System zwei Gigawatt Leistung übertragen werden. Für den Rhein-Main-Link bedeutet dies eine Übertragungsleistung von insgesamt acht Gigawatt. Die Nenngleichspannung des Konverters und damit der Kabel beträgt 525 Kilovolt.

Bautechnik

Wie tief liegen die Kabel im Boden?

In offener Bauweise liegen die Kabel bis circa zwei Meter tief im Boden. Bei geschlossenen Querungen von Infrastrukturen wie Straßen, Gewässern und Bahnlinien kann die Tiefe deutlich nach unten abweichen und wird im Einzelfall bestimmt.

Kann das Erdkabel nachträglich ausgetauscht werden?

Die Planung sieht vor, Schutzrohrsysteme zu verlegen, in die später die Erdkabel eingezogen werden. Dadurch ist ein Austausch der Erdkabel zwischen zwei Muffenverbindungen jederzeit möglich, ohne die Leitung auf der gesamten Strecke dazwischen ausgraben zu müssen. Durch dieses Verfahren wird zudem der Kabelzug von der Errichtung der Kabelschutzrohranlage weitestgehend entkoppelt und somit der Bauablauf insgesamt beschleunigt.

Ist eine Verlegung der Gleichstrom-Erdkabel innerhalb des Schutzstreifens einer Freileitung möglich?

Grundsätzlich ist das technisch möglich, jedoch sind baubedingt und je nach gegenseitiger Beeinflussung Mindestabstände zwischen einer Wechselstromfreileitung und dem Gleichstromerdkabel einzuhalten. Entscheidend dabei sind der Abstand zu parallel laufenden Freileitungen und die Länge der Parallelführung. Welche Mindestabstände erforderlich sind und ob sich Schutzstreifen teilweise überlappen können, muss im Einzelfall entschieden werden.

Mit welcher Bauzeit muss ich bei mir vor Ort rechnen?

Zunächst werden nur die Schutzrohre in die Erde gelegt und die Erdkabel erst zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen und somit die Gräben schnellstmöglich wieder verfüllt. So öffnen wir immer nur Gräben bis zu einer Länge von circa 200 Metern, ehe wir sie nach Legung der Schutzrohre wieder schließen. Nur die Stellen, an denen die einzelnen Erdkabel eingezogen und über Muffen miteinander verbunden werden, bleiben länger offen. Derzeit rechnen wir damit, dass ein Bauabschnitt von etwa einem Kilometer (Strecke zwischen zwei Muffen) nach circa drei Monaten fertiggestellt werden kann. Aufgrund verschiedenster Faktoren sind Abweichungen in der Bauzeit jedoch nicht auszuschließen.

Muss mit dem Gleichstrom-Erdkabel ein Mindestabstand zur Wohnbebauung oder zu anderer Bebauung eingehalten werden?

Unser Ziel ist es, einen möglichst großen Abstand zu Siedlungsgebieten und anderer Bebauung einzuhalten. Gesetzlich sind aber keine Mindestabstände vorgeschrieben. Laut Bundesimmissionsschutzverordnung können Wohnbebauungen und andere Nutzungen unmittelbar an die Kabelanlage angrenzen, sofern ein Zugang für Wartungs- und Reparaturarbeiten noch möglich ist.

Konverter

Warum ist am Anfang- und am Endpunkt jeweils ein Konverter erforderlich?

Um die Gleichstromverbindungen an das bestehende 380-kV-Wechselspannungsnetz anzuschließen, benötigen wir im Bereich der genannten Netzverknüpfungspunkte einen Konverter. Er wandelt den eingehenden Wechselstrom in Gleichstrom um und umgekehrt.

Gibt es schon Standorte für die Konverter?

Für den Bau des Konverters im Suchraum Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede ist die TenneT verantwortlich. Für die Konverterstandortsuche rund um die südlichen Netzverknüpfungspunkte in Hessen ist die Amprion verantwortlich. Die Netzverknüpfungspunkte sind jeweils mit Umspannanlagen gleichzusetzen, über die die Gleichstromverbindung an das bestehende Wechselstromnetz gekoppelt ist. Ziel ist es, so schnell wie möglich passende Konverterstandorte im Umkreis dieser Netzverknüpfungspunkte zu finden. Bei der Suche werden zunächst verschiedene Standorte betrachtet und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien miteinander verglichen. Das erste Ergebnis unserer Analysen sind sogenannte Potenzialflächen, auf denen sich ein Konverter realisieren ließe. Diese Potenzialflächen sind im Web-Gis auf unserer Webseite einsehbar. An welchem Standort die Konverter realisiert werden, ist noch unklar.

Trassenverlauf

Wo läuft der Rhein-Main-Link genau her?

Im November 2023 hat die Bundesnetzagentur den Präferenzraum für den Rhein-Main-Link veröffentlicht. Dieser 5-10 km breite Raum ist die Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren und gibt vor, in welchem Raum Amprion das Vorhaben planen wird.

Innerhalb des Präferenzraumes haben wir auf Basis von Umwelt- und Raumverträglichkeitsaspekten einen Trassenvorschlag definiert. Im Juni 2024 werden wir im Rahmen des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss den Trassenvorschlag und Alternativen darlegen. Der Trassenvorschlag ist im Web-Gis auf unserer Webseite einsehbar.

Wie lang wird der Rhein-Main-Link?

Die Länge des Rhein-Main-Links ist abhängig vom finalen Trassenverlauf, der im Zuge des Planungs- und Genehmigungsprozesses ermittelt wird. Auf Basis des Präferenzraumes gehen wir von einer Länge von ca. 600 km aus.

Wie breit wird die Trasse am Ende?

Nach derzeitigem Planungsstand liegen wir für die offene Bauweise bei einer Schutzstreifenbreite für alle vier Systeme bei 40 Metern. Bei geschlossenen Querungen von Infrastrukturen wie Straßen, Gewässern und Bahnlinien kann die Breite der Trasse bzw. des Schutzstreifens größer werden und wird im Einzelfall bestimmt.

Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt

Welchen Einfluss hat das Erdkabel auf den Boden und die Vegetation?

Der Wärmehaushalt des Bodens ist träge, sodass sich kurzfristige Wärmeeinträge kaum in den Bodentemperaturen widerspiegeln. Die Wärmeausbreitung in den Boden ist abhängig von der Bodenart, der Lagerungsdichte, der Bettung und dem Bodenwassergehalt. Infolge der optimierten Wärmeweiterleitung der Bettung in zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen (ZFSV) sind die betriebsbedingten Temperaturerhöhungen im umgebenden Boden sowohl bei DC (Direct Current/ Gleichstrom) als auch bei AC (Alternating Current/ Wechselstrom) sehr geringfügig und haben keine negativen Auswirkungen auf die Böden. Diese Erkenntnisse werden durch zahlreiche Untersuchungen im Rahmen von AC-Kabelprojekten (Freiburger Versuch, Osterath, Raesfeld), Bodenwärmemodellierungen (AC/DC) genauso wie durch das ALEGrO-Monitoring im Aachener Raum unter Normal- und Maximalbetrieb untermalt.

Auf Grundlage der genannten Monitoringprojekte sind keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Erträge durch unsere Kabeltrasse zu erwarten. Eine gesonderte Ernte auf der Trasse ist ebenfalls nicht erforderlich.

Den Erfolg der bodenschonenden Bauweise in Hinblick auf Wiederherstellung der Bodeneigenschaften und der Bodenfunktionen bestätigen unsere landwirtschaftlichen Feldversuche mit gängigen Kulturen.

Erwärmt sich der Boden oberhalb der Erdkabel?

Die konkrete Erwärmung der Kabel und des umgebenden Bodens hängt von unterschiedlichen technischen sowie standortspezifischen Faktoren ab. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen die voraussichtlichen, zusätzlichen Wärmeemissionen in den oberen Bodenschichten (bis 60 cm Tiefe von der Geländeoberkante) im Regelbetrieb bei etwa + 0,5 °C bis maximal + 2 °C. Dort befindet sich der Hauptwurzelraum der Nutzpflanzen, in dem diese hauptsächlich ihr Wasser aufnehmen.

Die zu erwartenden Auswirkungen auf den Boden, auf die Bodenorganismen, den Bodenwasserhaushalt und die landwirtschaftliche Nutzung entsprechen damit, nach derzeitiger Einschätzung, den Auswirkungen, die ohnehin durch die direkte Sonneneinstrahlung, sich verändernde Außentemperaturen und sonstige Klima- und Wettereinflüsse entstehen.

Die Temperaturerhöhung durch den Erdkabelbetrieb bei offener Verlegung ist in der Hauptdurchwurzelungszone gängiger einjähriger Kulturen (z. B. Sommer- und Wintergetreide: 60 cm u. Geländeoberkante) unter Normallast < 1 ° C und unter Maximallast < 2 ° C und somit vernachlässigbar gering. Das zeigen Untersuchungen im Rahmen von AC-Kabelprojekten (Freiburger Versuch, Osterath, Raesfeld). Die Temperaturänderung an der Bodenoberfläche hängt zudem von der Kabel-Verlegetiefe, der Anordnung der Kabelstränge, dem Abstand der Kabelstränge zueinander, der Wärmeleitfähigkeit des Erdreichs (Bodenart, Humus- und Wassergehalt) sowie der tatsächlichen Kabelauslastung ab. Bei geschlossener Verlegung mittels Horizontalspülbohrverfahren (englisch: Horizontal Directional Drilling, abgekürzt: HDD) oder Vortriebsverfahren liegt die Wärmequelle so tief unterhalb des Hauptwurzelraumes, dass Temperaturveränderungen nicht erkennbar sind.

Folglich sind eine kabelbedingte Austrocknung des Bodens und in der Folge Ertragseinbußen nicht zu erwarten. Dies bestätigen sowohl zahlreiche Bodenwärmegutachten unabhängiger Gutachter*innen als auch unser ALEGrO Monitoring, bei dem wir in verschieden Tiefenstufen auch die Bodenfeuchte erheben. Demgemäß ist die reguläre einjährige landwirtschaftliche Nutzung nach guter fachlicher Praxis entlang der Kabeltrassen möglich und das gilt auch für den Anbau von Sonderkulturen (u. a. Spargel, Erdbeeren). Die Möglichkeit des Anbaus mehrjähriger Kulturen ist von weiteren Faktoren wie dem Boden abhängig, sodass hierbei eine Abstimmung mit der Amprion GmbH erforderlich ist. Damit stellen wir sicher, dass auch in diesem Fall keine Ertragseinbußen oder Beschädigungen des Bettungskörpers eintreten.

Wie werden schädliche Auswirkungen auf den Boden vermieden und ist eine Rekultivierung vorgesehen (Bodenschutz)?

Wir planen, bauen und betreiben unser Netz unter den Prämissen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit. Dazu gehört auch ein vorsorgender Bodenschutz. Es ist uns wichtig, dass der Bau und der spätere Betrieb unserer Leitungen möglichst wenige Belastungen mit sich bringen – das gilt auch für unsere Erdkabelvorhaben. Zur Umsetzung eines vorsorgenden Bodenschutzes entwickeln wir für jedes Erdkabelvorhaben ein individuelles und abschnittsbezogenes Bodenschutzkonzept (BSK). Hierfür arbeiten wir mit sachverständigen Bodenkundler*innen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und Normen zusammen.

Im Rahmen des lokalspezifische BSK können wir durch geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (Baustraßen, Trennung von Bodenschichten, Berücksichtigung der Witterung) während der Bauausführung die erforderlichen Erarbeiten möglichst bodenschonend durchführen.

Trotz der vorsorglich geplanten und durchgeführten Bodenschutzmaßnahme sehen wir eine bedarfsgerechte Rekultivierung aller in Anspruch genommenen Bodenflächen vor. Die Rekultivierung dient dabei, soweit erforderlich, der Wiederherstellung bzw. Verbesserung von Bodeneigenschaften und von natürlichen Bodenfunktionen. Durch die planerischen und baubegleitenden Bodenschutzmaßnahmen sowie die anschließende Rekultivierung soll der Ausgangzustand auf temporär in Anspruch genommenen Flächen instandgesetzt werden.

Die Festlegung der Rekultivierungsmaßnahmen nach Abschluss der Baumaßnahme ist verpflichtender Baustein des Bodenschutzkonzeptes, das die fachlichen Vorgaben verbindlich festhält. Es umfasst Maßnahmen wie die Oberflächenwiederherstellung (Feinplanum) und nach Bedarf ergänzende Maßnahmen, wie die Tiefenlockerung oder Wiederherstellung von Drainagen. Unser Ziel ist, bauzeitlich beanspruchte landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen nach Beendigung der Bauphase wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

Welche Felder treten bei der Gleichstromtechnik auf? Wo liegen die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz?

Bei Verwendung von Gleichstrom entstehen sogenannte  statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Kabelmantels und des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt. Der  Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern (0 Hz) liegt bei 500 Mikrotesla, somit um ein Vielfaches darüber. Der Grenzwert ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) in der Anlage 1 festgeschrieben.

Gibt es gesetzliche Richtlinien für den Gesundheitsschutz beim Betrieb einer Stromleitung?

Die Bundesregierung hat mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) für Stromleitungen klare Grenzwerte festgelegt. Mit allen Leitungen und Anlagen halten wir diese Grenzwerte deutlich ein. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind wir als Netzbetreiber auch verpflichtet, die Einhaltung der 26. BImSchV nachzuweisen.

Entschädigungen

Wie wird mit eventuell auftretenden Ertragseinbußen umgegangen?

Um einen einheitlichen Umgang mit möglicherweise auftretenden Folgeschäden zu gewährleisten, strebt die Amprion GmbH den Abschluss einer Rahmenregelung mit den Landwirtschaftsverbänden der vom Leitungsbauprojekt betroffenen Regionen an. Diese Rahmenregelung soll dann auch die Grundlage für die Regulierung möglicher Ertragsausfälle oder Einschränkungen auf landwirtschaftlichen Flächen darstellen und auf die individuellen Fälle angewendet werden. Ziel hierbei ist es, alle Betroffenen nach gleichen Maßstäben zu entschädigen und eine unkomplizierte und umfassende Regulierung zu gewährleisten.

Welche Entschädigungszahlungen gibt es? Wie werden sie berechnet?

Amprion ist als staatlich von der Bundesnetzagentur reguliertes Unternehmen in Entschädigungsfragen an den gesetzlichen Rahmen gebunden. Demnach erhält der Eigentümer einer Fläche eine einmalige Entschädigung für die Eintragung eines Leitungsrechtes in das jeweilige Grundbuch eines betroffenen Flurstücks. Sie ist in Ihrer Höhe vom jeweiligen Bodenverkehrswert und der Größe der in Anspruch zu nehmenden Fläche abhängig. Darüber hinaus kann der Eigentümer grundsätzlich einen sogenannten Beschleunigungszuschlag erhalten, sofern eine Einigung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt.

Der Pächter bzw. Bewirtschafter einer betroffenen landwirtschaftlichen Fläche erhält eine Entschädigung für sämtliche durch den Bau entstehenden Flur- und Aufwuchsschäden sowie sonstige während des Leitungsbaus hervorgerufene wirtschaftlichen Nachteile wie Prämienausfall, Bewirtschaftungserschwernisse oder nicht erreichbare Restflächen. Auch für diese Entschädigungen sollen die genauen Rahmenbedingungen in den Rahmenregelungen mit den Landwirtschaftsverbänden abgestimmt werden.

Wieso wird nur einmalig entschädigt und kann ich das Geld auch in mehreren Einzelzahlungen erhalten?

Auch hier hält sich Amprion an die gesetzliche Grundlage (siehe  NABEG-Novelle 2019). Diese sieht grundsätzlich vor, dass die Dienstbarkeitsentschädigung einmalig berechnet und nach der Eintragung im Grundbuch ausbezahlt wird. Ebenfalls ist hier die Möglichkeit vorgesehen, dass die Entschädigungssumme ab einer gesetzlich festgelegten Höhe in bis zu drei Raten ausbezahlt werden kann. Die Entschädigungssumme bleibt hierbei unverändert.

Wird es nach Abschluss der Baumaßnahme zu Einbußen bei den landwirtschaftlichen Erträgen kommen?

Insgesamt verdeutlichen unsere Untersuchungen, dass ein Anbau von regulären Feldfrüchten im Bereich der Erdkabeltrassen ohne weitere Einschränkungen möglich ist, solange die Pflanzen durch ihr Wurzelwerk und dessen Struktur die Schutzrohranlage nicht gefährden. Durch die bisherigen Erhebungen ergaben sich keine Hinweise auf mögliche dauerhafte Ertragssteigerungen oder -einbußen.

Wie wird mit eventuell doch auftretenden Ertragseinbußen umgegangen?

Amprion strebt den Abschluss einer Rahmenregelung mit den betroffenen Landwirtschaftsverbänden als Interessenvertreter der überwiegend von der Leitung betroffenen Land- und Forstwirte an. Der Umgang mit Ertragsausfällen oder Einschränkungen in der landwirtschaftlichen Nutzung würde über eine solche Rahmenvereinbarung zwischen den zuständigen Landwirtschaftsverbänden und Amprion geregelt, sofern die jeweiligen Eigentümer die Rahmenregelung akzeptieren. Auf dieser Grundlage werden dann anhand der tatsächlichen Betroffenheit jegliche wirtschaftlichen Nachteile infolge der Baumaßnahme entschädigt.