Bekanntmachungen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat den gesetzlichen Auftrag, den Rhein-Main-Link zu planen und zu bauen. Bevor der Verlauf des Rhein-Main-Links festgelegt und mit dem Bau gestartet werden kann, sind vorbereitende Maßnahmen auf Grundlage des § 44 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erforderlich. Diese geben bspw. Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche und andere planungsrelevante Aspekte und werden in den betroffenen Regionen fristgemäß und ortsüblich bekannt gemacht.
Welche Vorarbeiten es gibt und was sich dahinter verbirgt, finden Sie hier.