Genehmigungsverfahren
Der Rhein-Main-Link durchläuft ein Genehmigungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Die zuständige Genehmigungsbehörde für die Vorhaben des Rhein-Main-Link als länderübergreifendes Vorhaben ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn.
Tempo auf dem Weg zur Klimaneutralität
Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber für neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Projekte, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, ein verschlanktes Genehmigungsverfahren beschlossen. Das sogenannte Präferenzraumverfahren sowie neue Vorgaben für den Arten- und Umweltschutz stellen seitdem die Weichen für ein beschleunigtes Verfahren. Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber darüber hinaus die Option geschaffen, dass das Präferenzraumverfahren auch auf Projekte aus dem Netzentwicklungsplan 2021-2035 angewendet werden kann, solange noch kein Antrag auf Bundesfachplanung gestellt wurde. Wir haben daher bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Präferenzraumermittlung für das Vorhaben DC34 gestellt.
Das beschleunigte Verfahren ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Zielstromnetz, welches die Klimaneutralität Deutschlands ab 2045 ermöglicht. Die folgenden beiden Aktualisierungen sind für den Rhein-Main-Link von besonderer Relevanz:
Präferenzraumverfahren
Grundlage für die Planung des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der durch § 12c Abs. 2a im Energiewirtschaftsgesetz definiert wird. Anders als bisher hat nicht Amprion als Vorhabenträgerin, sondern die BNetzA geeignete Räume für eine Erdkabelverbindung zwischen zwei Netzverknüpfungspunkten gesucht und einen ca. 5 - 10 km breiten Präferenzraum vorgegeben, in welchem die zukünftige Trasse verläuft. Die Präferenzraumermittlung stützt sich auf eine zweistufige Methode. Zunächst wird auf Basis von Geodaten mit Hilfe einer Software ein Raum ermittelt. Im Anschluss wird dieser von Expertinnen und Experten fachplanerisch überprüft.
Vorgaben für den Arten- und Umweltschutz
Nach § 43m Energiewirtschaftsgesetz, der Anwendung der sogenannten EU-Notfallverordnung 2022/2577/EU, kann bei Netzausbauvorhaben unter bestimmten Bedingungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet werden. Das gilt immer dann, wenn das Vorhaben sich in einem Gebiet befindet, für welches eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt wurde. Dies trifft auf den Rhein-Main-Link zu, da die Bundesnetzagentur eine strategische Umweltprüfung im Rahmen der Ermittlung des Präferenzraumes durchgeführt hat. Die strategische Umweltprüfung ist Teil des Umweltberichtes und auf der Seite der Bundesnetzagentur einsehbar.
Aktueller Stand
Am 16. November 2023 hat die Bundesnetzagentur für alle vier Vorhaben des Rhein-Main-Links einen gemeinsamen ca. 5 - 10 km breiten Präferenzraum veröffentlicht und diesen im Rahmen des Entwurfs des Umweltberichts zum Netzentwicklungsplan konsultiert. Am 31. Mai 2024 hat die Bundesnetzagentur den Präferenzraum durch Veröffentlichung des Umweltberichts zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045 abschließend festgelegt.
Der Präferenzraum ist die Grundlage für das sich nun anschließende Planfeststellungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Auf Basis von Umwelt- und Raumverträglichkeitsaspekten haben wir innerhalb des Präferenzraumes Trassenvarianten entwickelt und verglichen. Am 27. Juni 2024 haben wir den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für unsere Vorschlagstrasse und Trassenalternativen gemäß § 19 i. V. m. § 35 Abs. 6 NABEG eingereicht.
Nach Prüfung hat die Bundesnetzagentur am 26. Juli 2024 die Antragsunterlagen veröffentlicht und eine Antragskonferenz an fünf Orten festgelegt. Sie finden in räumlicher Nähe zum Planungsraum statt und stehen allen Trägern öffentlicher Belange und Bürger*innen zur Teilnahme offen.
Ablauf des Präferenzraum- und Genehmigungsverfahrens
Meilenstein | Details | Zeitrahmen |
---|---|---|
Ermittlung Präferenzraum | Die Bundesnetzagentur ermittelt für alle vier Vorhaben einen ca. 5 - 10 km breiten Präferenzraum und gibt diesen im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (SUP) zur öffentlichen Konsultation. Der nach der Konsultationsphase final festgelegte Präferenzraum ist die Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren. | November 2023 bis Mai 2024 |
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (§ 19 NABEG) | Innerhalb des Präferenzraumes werden auf Basis von Umwelt- und Raumverträglichkeitsaspekten Trassenvarianten entwickelt und verglichen. In diesem Verfahren werden wir als Vorhabenträgerin im Juni 2024 im Rahmen des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss eine Vorschlagstrasse und Alternativen darlegen. | Ende Juni 2024 |
Antragskonferenzen (§ 20 NABEG) | Nach Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss sammelt die Bundesnetzagentur als verantwortliche Planfeststellungsbehörde mit Trägern öffentlicher Belange und Vereinigungen Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit der Vorschlagstrasse und der Alternativen. Auf Basis der Ergebnisse erlässt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen. | August bis September 2024 |
Einreichung Unterlagen zur Planfeststellung (§ 21 NABEG) | Amprion reicht die auf Basis des Untersuchungsrahmens erarbeiteten Unterlagen für eine Vorschlagstrasse ein. | Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 |
Planfeststellungsbeschluss und Baustart | Nach Erörterungsterminen mit Trägern öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, erhält Amprion die Planfeststellungsbeschlüsse und startet mit dem Bau des Projektes. | Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2028 |
Inbetriebnahme | Die Inbetriebnahme des ersten Vorabens des Rhein-Main-Links (DC34) ist nach vier- bis fünfjähriger Bauzeit in 2033 geplant. | Inbetriebnahme des ersten Vorhabens (DC34) voraussichtlich 2033 |
Alle Informationen zum Genehmigungsverfahren auf einen Blick: