Genehmigungsverfahren

Der Rhein-Main-Link durchläuft ein Genehmigungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Die zuständige Genehmigungsbehörde für die Vorhaben des Rhein-Main-Link als länderübergreifendes Vorhaben ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn.

Tempo auf dem Weg zur Klimaneutralität

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber für neue Leitungsprojekte, die von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, ein verschlanktes Genehmigungsverfahren beschlossen. Das Präferenzraumverfahren sowie neue Vorgaben für den Arten- und Umweltschutz stellen seitdem die Weichen für ein beschleunigtes Verfahren. In diesem Jahr hat der Gesetzgeber darüber hinaus die Option geschaffen, dass das Präferenzraumverfahren auch auf bereits bestätigte Projekte wie DC34 angewendet werden kann, solange noch kein Antrag auf Bundesfachplanung gestellt wurde.

Das beschleunigte Verfahren ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Zielstromnetz, welches die Klimaneutralität Deutschlands ab 2045 ermöglicht. Die folgenden beiden Aktualisierungen sind für den Rhein-Main-Link von besonderer Relevanz:

Präferenzraumverfahren

Grundlage für die Planung des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der durch § 12c Abs. 2a im Energiewirtschaftsgesetz definiert wird. Anders als bisher hat nicht Amprion als Vorhabenträgerin, sondern die BNetzA geeignete Räume für eine Erdkabelverbindung zwischen zwei Netzverknüpfungspunkten gesucht und einen ca. 5 - 10 km breiten Präferenzraum vorgegeben, in welchem die zukünftige Trasse verläuft. Die Präferenzraumermittlung stützt sich auf eine zweistufige Methode. Zunächst wird auf Basis von Geodaten mit Hilfe einer Software ein Raum ermittelt. Im Anschluss wird dieser von Expertinnen und Experten fachplanerisch überprüft.

Vorgaben für den Arten- und Umweltschutz

Nach § 43m Energiewirtschaftsgesetz, der Anwendung der sogenannten EU-Notfallverordnung 2022/2577/EU, kann bei Netzausbauvorhaben unter bestimmten Bedingungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet werden. Das gilt immer dann, wenn das Vorhaben sich in einem Gebiet befindet, für welches eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt wurde. Dies trifft auf den Rhein-Main-Link zu, da die Bundesnetzagentur eine strategische Umweltprüfung im Rahmen der Ermittlung des Präferenzraumes durchgeführt hat. Die strategische Umweltprüfung ist Teil des Umweltberichtes und  auf der Seite der Bundesnetzagentur einsehbar.

Aktueller Stand

Im Juni 2023 haben wir bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Präferenzraumermittlung für das Vorhaben DC34 gestellt. Die Vorhaben DC35, NOR19-2 und NOR19-3 werden voraussichtlich durch die BNetzA bestätigt und im Gesetz verankert. Aus diesem Grund gilt hierfür ohnehin das verschlankte Genehmigungsverfahren. Ziel ist es alle vier Vorhaben zu einem Energiekorridor zu bündeln, um das Vorhaben effizient, ressourcensparend und zügig umzusetzen.

Am 16.11.2023 hat die Bundesnetzagentur für alle vier Vorhaben einen ca. 5 - 10 km breiten vorläufigen Präferenzraum veröffentlicht. Im Rahmen des Entwurfs des Umweltberichts zum Netzentwicklungsplan (NEP) werden diese derzeit konsultiert. Die vorläufigen Präferenzräume können auf der Website der Bundesnetzagentur eingesehen werden: www.netzausbau.de/umweltbericht.

Der nach der Konsultationsphase final festgelegte Präferenzraum ist die Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren nach NABEG.

Parallel bereiten wir uns auf Hochtouren auf die Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss (§ 19 NABEG) vor. Dazu entwickeln und vergleichen wir auf Basis von Umwelt- und Raumverträglichkeitsaspekten innerhalb des Präferenzraumes Trassenvarianten. Im Juni 2024 werden wir einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für unsere Vorschlagstrasse stellen.

Ablauf des Präferenzraum- und Genehmigungsverfahrens

Meilenstein Details Zeitrahmen
Ermittlung Präferenzraum Die Bundesnetzagentur ermittelt für alle vier Vorhaben einen ca. 5 - 10 km breiten Präferenzraum und gibt diesen im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (SUP) zur öffentlichen Konsultation. Der nach der Konsultationsphase final festgelegte Präferenzraum ist die Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren. Im ersten Halbjahr 2024 (Veröffentlichung des Präferenzraumes im November 2023)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (§ 19 NABEG) Innerhalb des Präferenzraumes werden auf Basis von Umwelt- und Raumverträglichkeitsaspekten Trassenvarianten entwickelt und verglichen. In diesem Verfahren werden wir als Vorhabenträgerin im Juni 2024 im Rahmen des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss eine Vorschlagstrasse und Alternativen darlegen. Ende Juni 2024
Antragskonferenzen (§ 20 NABEG) Nach Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss sammelt die Bundesnetzagentur als verantwortliche Planfeststellungsbehörde mit Trägern öffentlicher Belange und Vereinigungen Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit der Vorschlagstrasse und der Alternativen. Auf Basis der Ergebnisse erlässt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024
Einreichung Unterlagen zur Planfeststellung (§ 21 NABEG) Amprion reicht die auf Basis des Untersuchungsrahmens erarbeiteten Unterlagen für eine Vorschlagstrasse ein. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026
Planfeststellungsbeschluss und Baustart Nach Erörterungsterminen mit Trägern öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, erhält Amprion die Planfeststellungsbeschlüsse und startet mit dem Bau des Projektes. Voraussichtlich im ersten Halbjahr 2028
Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme des ersten Vorabens des Rhein-Main-Links (DC34) ist nach vier- bis fünfjähriger Bauzeit in 2033 geplant. Inbetriebnahme des ersten Vorhabens (DC34) voraussichtlich 2033

Alle Informationen zum Genehmigungsverfahren auf einen Blick: