Vorarbeiten

Amprion hat den gesetzlichen Auftrag, den Rhein-Main-Link zu planen und zu bauen. Bevor der Verlauf des Rhein-Main-Links festgelegt und mit dem Bau gestartet werden kann, sind vorbereitende Maßnahmen auf Grundlage des § 44 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erforderlich. Diese geben bspw. Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche und andere planungsrelevante Aspekte und werden in den betroffenen Regionen fristgemäß und ortsüblich bekannt gemacht.

Zur Festlegung des Trassenverlaufs und zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauprozesses sind unterschiedliche Vorarbeiten notwendig. Folgend möchten wir Ihnen gerne einen Überblick über die wichtigsten Vorarbeiten geben.

Abfrage von Daten

Für die Projektarbeit ist es notwendig, relevante personenbezogene Daten zu ermitteln und zu verarbeiten. Um für den späteren Bau wichtige Untersuchungen von Flächen durchführen zu können, müssen wir zunächst wissen, wem diese Flächen gehören. Weil Kontaktdaten aus dem Liegenschaftskataster, dem landesweiten Register sämtlicher Flurstücke, zu den personenbezogenen Informationen gehören, fällt ihre Ermittlung und Nutzung unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Diese bildet in Kombination mit den Regelungen aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) den gesetzlichen Rahmen und geben eine Vorgehensweise vor.

Dazu gehört unter anderem, vor Ort in den Regionen über die Datenerhebung und -nutzung zu informieren. Deshalb veröffentlicht Amprion in den lokalen Tageszeitungen eine sogenannte Datenschutzinformation. Sobald potenziell betroffene Flurstücke bekannt sind, fragt Amprion Katasterdaten ab. Ziel ist, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt über anstehende Arbeiten aufzuklären und in den Austausch zu kommen.

Kartierungen

Hinter dem Begriff Kartierungen versteckt sich die Erfassung von raumbezogenen Daten im Gelände. Bei Kartierungsarbeiten während der Planung des Rhein-Main-Links geht es in der Regel um die Erhebung der Biotoptypen im Planungsraum, um den Eingriff in Natur und Landschaft objektiv ermitteln zu können. Das ist wichtig, um die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Naturschutzrechtes zu gewährleisten.

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden, wenn notwendig, nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, werden wir diese zeitnah regulieren.

Baugrunduntersuchungen

Für die technische Planung der Trassen, die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die spätere bauliche Umsetzung der Erdkabelprojekte sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Ziel ist es, detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen, um eine präzise technische Planung entwerfen und im Bau so bodenschonend wie möglich arbeiten zu können.

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen  Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Baugrunduntersuchungen variieren je nach lokalen Verhältnissen im Umfang und in der jeweiligen Untersuchungsart. Grundsätzlich werden bei den Baugrunduntersuchungen Bohrungen oder Feldversuche mit entsprechenden Geräten durchgeführt. Vor der Durchführung wird zu den Details der Baugrunduntersuchungen informiert. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung entstandene Flurschäden werden durch uns reguliert.

Vermessungsarbeiten

Für die technische Planung der Trassen, die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die spätere bauliche Umsetzung der Erdkabelprojekte sind Vermessungsarbeiten durchzuführen. Ziel ist es, detaillierte Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse (z.B. Topographie, Abstände zu Anlagen Dritter) zu erlangen, um eine präzise technische Planung entwerfen zu können.

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden, wenn notwendig, nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Stunden. Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, werden wir diese zeitnah regulieren.

Zusätzlich zu den Vermessungen vor Ort führen wir auch Befliegungen durch. Bei den Befliegungen werden Erkenntnisse per Drohne, Flugzeug oder Helikopter gesammelt. Hierbei werden keine personenbezogenen Daten erfasst.

Hier finden Sie eine Übersicht der Bekanntmachungen.

Kampfmitteluntersuchungen

Drohnenbefliegung unseres Dienstleisters ASDRO

Vor den Bauarbeiten werden die Flächen auf Fremdkörper, wie etwa Kampfmittel, untersucht. Dafür überprüfen wir zunächst, in welchen Bereichen Kampfmittel aus den Weltkriegen vorhanden sein könnten, indem wir historische Recherchen und Luftbilder auswerten. Nun prüfen Drohnen mit wenig Aufwand, ob sich der Verdacht auf Kampfmittel bestätigt. Die Drohnen fliegen in einer Höhe von etwa 50 bis 150 Zentimetern über dem Boden und sind mit geomagnetischen Messsensoren ausgestattet, die kampfmittelverdächtige Objekte im Boden aufnehmen. Es handelt sich um ein nicht-invasives Verfahren, die Flächen werden demnach nicht befahren oder betreten. Wegen der geringen Flughöhe der Drohne ist es allerdings erforderlich, dass sich zum Befliegungszeitpunkt keine Hindernisse, wie z.B. Menschen, Weidetiere oder Landmaschinen, auf den zu befliegenden Flächen aufhalten.

Sehen Sie  hier, wie die Drohnenbefliegung beim Erdkabelgleichstrom-Projekt A-Nord abläuft.

Ergänzend zur Befliegung wird eine konventionelle Oberflächensondierung durchgeführt. Hierbei werden die Untersuchungen je nach Gelände und Bewuchs der Flächen, entweder mit Fahrzeugen (z.B. Quad) oder mit einem Bodenwagen zu Fuß durchgeführt. In Bereichen, in denen Kampfmittel tief im Boden liegen könnten, ist eine besondere Untersuchung des Bodens notwendig (Tiefensondierung). Hierzu werden mit einem speziell umgerüsteten Bagger oder Bohrgerät, Bohrlöcher bis zu 10 Meter ausgeführt. Die erzeugten Bohrlöcher werden anschließend wieder verfüllt.

Sofern der Kampfmittelverdacht durch die Untersuchungen nicht ausgeräumt werden konnte, ist ein Bodeneingriff zur Identifizierung und ggf. Räumung der Verdachtsobjekte erforderlich. Dies erfolgt auf Basis eines Konzeptes, das vorher durch eine Fachfirma erstellt wird. Nach erfolgreicher Untersuchung wird das Gelände durch die zuständige Behörde freigegeben. Eine vollständige Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Bauherren und Behörden.

Archäologische Voruntersuchungen

Vor Baubeginn untersuchen Archäolog*innen, ob sich historische Funde und Befunde im Boden befinden. Diese fallen unter das Denkmalschutzgesetz. Für die archäologische Prospektion, also die Suche nach Bodendenkmälern, bedarf es einer Nachforschungsgenehmigung (NFG). Diese Genehmigung wird von den zuständigen Denkmalbehörden ausgestellt und im Vorfeld von uns beantragt. Wird ein Bauvorhaben in einem Bereich geplant, in dem bereits Hinweise auf Bodendenkmäler bestehen, kann die Denkmalbehörde archäologische Maßnahmen fordern, die den korrekten Umgang mit den Bodendenkmalen vorsieht. Hierzu zählt mitunter eine archäologische Prospektion.

Man unterscheidet in nicht-invasive oder invasive Prospektionsverfahren.

Nicht-invasive Prospektionsverfahren

Bei den nicht-invasiven Prospektionen finden keine Bodeneingriffe statt.

Mithilfe moderner Technologien wie der Geomagnetik, können Veränderungen des Erdmagnetfeldes gemessen und somit archäologische Hinterlassenschaften im Boden zerstörungsfrei betrachtet werden. Die Begehung der Flächen kann bspw. zu Fuß oder mit einem Quad erfolgen. Inzwischen sind auch Messungen per Drohne möglich.

Begehung per Quad

Neben der Geomagnetik kann auch die systematische Feldbegehung Aussagen über vorhandene Fundstellen liefern. Die gepflügte und im besten Fall abgeregnete Fläche wird zu Fuß auf Sicht oder mit einem Metalldetektor begangen.

Feldbegehung zu Fuß

Beispielhafte Funde einer nicht-invasiven Prospektion

Hierbei werden archäologische Funde, die durch den Pflug an die Oberfläche getragen wurden, aufgesammelt und vermessen. Die Fundverteilung und Art der Funde geben den Archäolog*innen nun Aufschluss darüber, ob und was für eine mögliche Fundstelle sich im Boden befindet. Bei den gesuchten Objekten handelt es sich um Scherben, Feuersteine und Metallrückstände.

Invasive Prospektionsverfahren

Die ersten Untersuchungen mittels nicht-invasiver Prospektionsverfahren sind für das Projekt durchgeführt worden und haben wertvolle Ergebnisse für die weitere Trassenplanung des Rhein-Main-Links geliefert. Um weitere Einschätzungen über vorhandene Bodendenkmale zu gewinnen, werden nun invasive Prospektionen geplant und eingesetzt.

Für die invasive Prospektion wird der Oberboden vorsichtig in vorher festgelegten Bereichen abgetragen, um die darunterliegenden archäologischen Befunde freizulegen.

Ein Beispiel für die invasive Prospektion sind Suchschnitte/ Sondagen.

Suchschnitt/ Sondage nach Oberbodenabtrag

Die Festlegung der Flächen wird im Vorfeld mit den zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden, Kreis – oder Bezirksarchäologien abgestimmt und den Eigentümern frühzeitig mitgeteilt. Die Methode bietet die Möglichkeit, Umfang und Ausdehnung von Bodendenkmalen festzustellen, wenn nicht- invasive Methoden nicht durchführbar oder zu ungenau sind.

Bei jedem Bodeneingriff wird streng darauf geachtet, dass alle archäologischen Entdeckungen nach den offiziellen Grabungsrichtlinien der Landesarchäologien untersucht und gesichert werden. Zudem werden Bodenschutzkonzepte und umweltfachliche Belange berücksichtigt. Auch die Absprache mit den Eigentümer*innen ist selbstverständlich relevant und wird in unseren Planungen beachtet.

Nach Abschluss der Arbeiten werden die Suchschnitte fachgerecht und nach Schichten getrennt rückverfüllt, sodass die Fläche in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird. Alle archäologischen Arbeiten dienen dazu, die Denkmalsubstanz bestmöglich einzuschätzen, sodass die Anforderungen der Denkmalschutzgesetze erfüllt werden. So bleibt das archäologische Erbe so weit wie möglich im Boden erhalten, während wir gleichzeitig wichtige Erkenntnisse für unsere Trassenplanung gewinnen.

Grundwassermessstellen

Einige Punkte, an denen wir Kernbohrungen durchführen, bauen wir zu Grundwassermessstellen aus.

Beispiel für eine Grundwassermessstelle

So können wir das Grundwasser der Flächen untersuchen und prüfen, ob später während der Baumaßnahme Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Wir verwenden dafür Geräte, die den Grundwasserstand automatisch messen und die entsprechenden Daten speichern.

Kleinbohrungen bauen wir im Einzelfall zu Rammfiltermessstellen aus. Hierzu bringen wir in die Bohrlöcher Filterrohre und Filterkies ein. In der Regel befindet sich ein Teil der Messstelle über der Erdoberfläche, in Einzelfällen kann dieser allerdings auch unterirdisch erfolgen. Alle Flächen, auf denen wir Grundwasser- oder Rammfiltermessstellen einrichten, können weiterhin ohne, oder nur mit geringer Einschränkung bewirtschaftet werden. Da wir die Daten der Grundwassermessstellen in regelmäßigen Abständen auslesen und die chemische Zusammensetzung des Wassers untersuchen, müssen wir die jeweiligen Flächen während der gesamten Baumaßnahme betreten können.